Als Grundsatz gilt: je schneller der Forderungseinzug betrieben wird, desto größer ist die Chance, den Außenstand auch hereinzuholen!
Oft wird grundlos zu lange gezögert: es besteht nämlich keine Verpflichtung, den Schuldner anzumahnen. Nach den Vorschriften des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) tritt Verzug 30 Tage nach Zugang einer Rechnung ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

Viele Firmen wollen ihre Kunden nicht verärgern und übersenden dennoch Mahnschreiben. Wir empfehlen maximal zwei Mahnungen in relativ kurzen Zeitabständen.

Bleibt dies erfolglos, raten wir dazu, uns die Forderung zum Einzug abzugeben!

Wir arbeiten ebenso flexibel wie ein Inkassobüro, können mit unserem anwaltlichen Know-How aber von vornherein die Weichen richtig stellen und auch die rechtliche Durchsetzbarkeit Ihrer Forderung und etwaige Risiken prüfen.

Dabei stimmen wir mit Ihnen ab, wie energisch die Schuldner angemahnt werden sollen und können das Inkassoverfahren individuell Ihren Wünschen anpassen:

  • vorgerichtliches Inkasso per Mahnschreiben
  • gerichtliches Mahnverfahren 
  • Klage oder Telefoninkasso, das in manchen Fällen schneller zum Ziel führt.

Entscheidend ist alleine der Erfolg!

Im Erfolgsfall trägt der Schuldner die Kosten unserer Tätigkeit, soweit er sich im Verzug befunden hat.