Als Spezialisten im Fachgebiet Arbeitsrecht, vertreten wird ganz bewusst sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Gerade in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten ist Zeit ein wesentlicher Faktor. Haben Sie beispielsweise als Arbeitnehmer eine Abmahnung oder gar eine Kündigung erhalten, ist es wichtig, dass Sie sich schnell in anwaltliche Beratung begeben. An dieser Stelle sind die Anwälte Nina Pofalla und Klaus Hebisch die richtigen Ansprechpartner. Nach der Vereinbarung eines Besprechungstermins, den Sie insbesondere in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, zeitnah erhalten, nehmen wir uns Ihrer Angelegenheit an und besprechen mit Ihnen die weitere Vorgehensweise.

Sind sie Arbeitgeber und haben Beratungsbedarf in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit, sind Sie bei uns ebenfalls an der richtigen Adresse. Wichtig ist in diesem Zusammenhang zunächst, ob Sie durch die Anzahl Ihrer Angestellten in den Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes fallen.

Sollte Ihr Unternehmen einen Betriebsrat haben, so können wir Ihnen an dieser Stelle ebenfalls kompetente Beratung bieten. Herr Rechtsanwalt Klaus Hebisch war über viele Jahre Vorsitzender einer ständigen Einigungsstelle und hat fundierte Erfahrungen um Umgang mit Betriebsräten.

Im Arbeitsrecht gibt es eine Vielzahl von Fristen, die zu beachten sind; z. B.:
Klagefrist / Kündigungsfristen / Ausschlussfristen
Nicht selten sind diese Fristen extrem kurz; manchmal laufen sie innerhalb weniger Wochen oder sogar weniger Tage ab. Die Versäumung von Fristen führt zur Zerstörung Ihrer Ansprüche!

Egal ob Sie Arbeitgeber, Arbeitnehmer, leitender Angestellter, Geschäftsführer oder Prokurist sind, einen Kleinbetrieb oder ein größeres Unternehmen leiten oder dort arbeiten. Wir stehen  Ihnen – je nach Ihrem individuellen Bedarf – zur Seite als:
Beratung „im Hintergrund“, als außergerichtliche Vertretung Ihrem Arbeitgeber oder Arbeitnehmer gegenüber, als Prozessvertretung oder auch gerne
für Schulungen Ihrer Mitarbeiter und Führungskräfte.

Einen guten Überblick über den Kündigungsschutz erhalten Sie mit der Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.