Urteil des BGH vom 11.10.2016, XI ZR 482/15 Widerruf eines Darlehensvertrages Schließen mehrere Verbraucher alsDarlehensnehmer mit einem Unternehmer als Darlehensgeber einen Verbraucherdarlehensvertrag, kann jeder von Ihnen sein auf Abschluss…
HEBISCH & POFALLA
Willkommen bei den Rechtsanwälten Nina Pofalla und Klaus Hebisch
Wir sind eine kleine, schlagkräftige Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz im Gewerbegebiet Dinslaken. Unsere Flexibilität und Spezialisierung erlauben es uns, gezielt auf die Wünsche und Vorstellungen unserer Mandanten einzugehen.


Wir, das sind mein Vater Herr Rechtsanwalt Klaus Hebisch und ich, Rechtsanwältin Nina Pofalla, haben uns zur Aufgabe gemacht, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Dabei sehen wir uns als Kanzlei des Mittelstandes, die sowohl für Unternehmer, Freiberufler als auch Privatpersonen ein qualifiziertes Beratungsspektrum anbietet.
Wir können als Mehrgenerationenkanzlei viele Rechtsthemen abdecken. Hierbei sind wir besonders erfahren im Bereich des Arbeitsrechts, der Gestaltung von Verträgen und im Gesellschaftsrecht.
Wichtig ist für uns, dass Sie einen persönlichen Kontakt zu uns aufbauen. Der Aufbau und die Erhaltung eines persönlichen Vertrauensverhältnisses ist wesentliche Grundlage einer umfassenden Beratungstätigkeit. Sollten wir in der Rechtsberatung an unsere Grenzen geraten, zögern wir nicht, Sie an uns bekannte und erfahrene Kollegen und Kolleginnen zu vermitteln beziehungsweise diese in die anwaltliche Beratung einzubeziehen. Gerade wenn Sie als neuer Mandant zu uns kommen, geben Sie uns und sich eine kleine Eingewöhnungsphase. Man kann diese Phase mit dem Eintragen eines neuen Paars Schuhe vergleichen. Manchmal ist es am Anfang etwas unbequem und irgendwann merkt man, dass alles passt. In anderen Fällen merkt man aber auch, dass man in der Zusammenarbeit nicht zueinander passt. Dann muss man sich voneinander trennen. Mit dieser Methode haben wir uns einen Stamm langjähriger Mandanten aufgebaut.
Bei Bedarf kooperieren wir eng mit qualifizierten Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Unternehmensberatern. Denn unser Ziel ist es stets praxisgerechte und in jeder Hinsicht tragfähige Problemlösungen für unsere Mandanten zu erreichen.
Mein Vater und ich ergänzen uns in der alltäglichen Arbeit sehr gut und bearbeiten einige Mandate, insbesondere im Bereich der Beratung mittelständischer Unternehmen, gemeinsam. Wir sprechen mit Ihnen und diskutieren die möglichen Lösungsansätze. Sie müssen jedoch erwarten, dass wir ehrlich zu Ihnen sind. Wir gehören nicht zu den Anwälten, die Ihnen sagen, Sie können jeden Fall gewinnen. Wenn Sie zu uns kommen und wir sind der Meinung, die Angelegenheit hat keinen Aussicht auf Erfolg, teilen wir Ihnen das mit. Diese Art zu arbeiten hat sich in der Vergangenheit bewährt.
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Rechtsanwälte Nina Hebisch: Die Kanzlei des Mittelstandes an der Lanterstraße 36 in Dinslaken »Arbeitnehmer sind Menschen, die im rechtlichen Rahmen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags (Arbeitsvertrag) verpflichtet sind, ihre…
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.09.2013, 7 AZR 107/12 Mitarbeiter in Jobcentern haben oft Zeitverträge 13.09.2013. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) erlaubt die Befristung eines Arbeitsvertrags auch über die Gesamtdauer von zwei…
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.12.2013 – 8 AZR 838/12 Wird unter Verstoß gegen das Mutterschutzgesetz einer schwangeren Arbeitnehmerin eine Kündigung erklärt, stellt dies eine Benachteiligung wegen des Geschlechts dar und kann…
Schulden Sie jetzt um und vermeiden Sie Vorfälligkeitsentschädigung. Experten für Bank- und Kapitalmarktrecht sind sicher: „Viele Immobilienfinanzierungen können nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH widerrufen werden.” Baufinanzierungskosten befinden sich…