Widerruf von Darlehnsverträgen

By 5. Februar 2016Uncategorized

Schulden Sie jetzt um und vermeiden Sie Vorfälligkeitsentschädigung.

 

Experten für  Bank- und Kapitalmarktrecht sind sicher: „Viele Immobilienfinanzierungen können nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH widerrufen werden.“
Baufinanzierungskosten befinden sich dank der aktuellen Niedrigzinsphase auf einem für Verbraucher sehr günstigen Niveau. Gerade an diesem historischen Tiefpunkt überwiegt aber bei vielen Bauherren, die nicht so günstig abgeschlossen haben, der Ärger über sehr hoch anmutende Vorfälligkeitsentschädigungen  und Zinsen.

 

Vorfääligkeitsentschädigungen fallen an, wenn Kreditnehmer aus dem Vertrag vorzeitig aussteigen möchten, um günstigere Zinsen für ihre Immobilienfinanzierung in Anspruch nehmen zu können.
Wir empfehlen, die Ihnen vorliegenden Darlehensverträge prüfen zu lassen.

Sie müssen sich überlegen, um wie viel Geld es hierbei geht.  Bei einem aktuell mit  300.000 Euro belasteten Darlehen macht ein Zinswechsel von 5 auf 3 Prozent bei deutlich kürzerer Laufzeit eine Ersparnis von 85.000 Euro aus.
Allerdings: Die so genannte Vorfälligkeitsentschädigung ist vertraglich vereinbart und macht Kalkulationen wie dieser einen dicken Strich durch die Rechnung. Einen Ausweg bietet dazu die anwaltliche Prüfung eines oft möglichen Widerrufs.

Die uns vorliegenden Widerrufsbelehrungen beinhalten etliche Fehler. Oftmals wird der Varbraucher nicht ordnungsgemäß über den Beginn der für ihn so wichtigen Widerrufsfrist belehrt.

 

Wir empfehlen dringend, die Prüfungskosten in Kauf zu nehmen, zumal die Bank nach Ablehnung einer ersten Forderung dann entstehende Anwaltskosten übernehmen muss, falls sie sich zu Unrecht geweigert hat.