Rechtsanwälte Nina Hebisch: Die Kanzlei des Mittelstandes an der Lanterstraße 36 in Dinslaken.
Wir sind eine kleine, schlagkräftige Kanzlei mit Sitz im Gewerbegebiet Dinslaken. Unsere Flexibilität und Spezialisierung erlauben es uns, gezielt auf die Wünsche und Vorstellungen unserer Mandanten einzugehen. Wir sehen uns als Kanzlei des Mittelstandes, die sowohl für Unternehmer, Freiberufler als auch Privatpersonen ein qualifiziertes Beratungsspektrum anbietet. Der Aufbau und die Erhaltung eines persönlichen Vertrauensverhältnisses ist wesentliche Grundlage einer umfassenden Beratungstätigkeit. Bei Bedarf kooperieren wir eng mit qualifizierten Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Unternehmensberatern. Denn unser Ziel ist es, stets praxisgerechte und in jeder Hinsicht tragfähige Problemlösungen für unsere Mandanten zu erreichen. Felixibilität, Dynamik und Geschwindigkeit zeichnen unsere Kanzlei aus. Wir haben höchste Ansprüche an unsere Leistung, um für Sie erfolgreich zu sein. Dabei liegen unserere Tätigkeitsschwerpunkte in den Bereichen: • Arbeitsrecht • Gesellschaftsrecht • Vertragsrecht • Forderungsmanagement • Verkehrsrecht Wir beraten Sie bei allen Vertragsgestaltungen und bei der Auslegung von Vertragsklauseln. Bei außergerichtlichen sowie bei gerichtlichen Auseinandersetzungen im Vertragsrecht verhelfen wir Ihnen zu Ihrem Recht. Ganz bewusst beraten und vertreten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Wie auch in allen anderen Rechtsangelegenheiten, in welchen wir für Sie tätig werden, ist es unser Ziel, interessengerechte und damit auch für die Zukunft tragfähige Lösung zu finden. Hierzu sind unsere als Parteivertretersowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeberseite gesammelten Erfahrungen unverzichtbar. Durch eine umfassende Rechtsprechung und für viele Menschen kaum überschaubare Gesetzesfülle ist ein großes Dickicht entstanden, in dem Sie vielleicht gerade stehen. Es gibt insbesondere eine Vielzahl von Fristen zu beachten; z.B.: Klagefristen, Kündigungsfristen, Ausschlussfristen etc. Nicht selten sind diese Fristen extrem kurz; manchmal laufen sie innerhalb weniger Wochen oder sogar weniger Tage ab. Die Versäumung von Fristen führt zur Zerstörung Ihrer Ansprüche! Unsere Aufgabe sehen wir darin, gemeinsam mit Ihnen dieses Dickicht zu durchqueren, ohne dass Sie dabei Schaden nehmen und zwar ganz gleich, ob Sie Arbeitgeber, Arbeitnehmer, leitender Angestellter, Geschäftsführer, Prokurist sind, einen Kleinbetrieb oder, ein größeres Unternehmen leiten oder dort arbeiten. Dabei stehen wir Ihnen – je nach Ihrem individuellen Bedarf – zur Seite als Beratung »im Hintergrund«, außergerichtliche Vertretung Ihrem Arbeitgeber oder Arbeitnehmer gegenüber, Prozessvertretung oder auch gerne für Schulungen Ihrer Mitarbeiter und Führungskräfte.
Sprechen Sie uns einfach an – wir beraten Sie gerne! Ihre Rechtsanwältin Nina Hebisch
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