Durch viele vernünftige und den wechselseitigen Interessen entsprechende vertragliche Regelungen können denkbare Streitigkeiten unter Gesellschaftern und Inhabern von Unternehmen schon im Vorwege verhindert werden. Lassen Sie sich daher eingehend beraten, bevor Sie vertragliche Bindungen eingehen.

Im Bereich des Gesellschaftsrechts beraten und vertreten wir Ihr Unternehmen umfassend bei Vertragsverhandlungen, Vertragsgestaltungen sowie bei Projektplanungen. Wir übernehmen dabei regelmäßig die nachfolgend aufgeführten Aufgaben

  • Beratung bei der Wahl der Rechtsform
  • individuelle Gestaltung von Gesellschafts- und Geschäftsführervertrag
  • Begleitung bei Unternehmenskauf, -verkauf, -umwandlung und Generationswechsel
  • Beratung von Existenzgründern und Start-up-Unternehmen
  • Umfassende Rechtsberatung auf allen Gebieten des Unternehmensrechts (Aktienrecht, GmbH-Recht, KG-/OHG-Recht; BGB-Gesellschaftsrecht)
  • Treuhandverträge und Übernahme der Treuhänderstellung

Wahl der richtigen Rechtsform

  • Gründung und Vertragsgestaltung
  • Vertragsgestaltung
  • Haftungsfragen während der Gründungsphase
  • Gesellschaftsverträge/Geschäftsführerverträge
  • Entwurf von GmbH-Gesellschaftsverträgen
  • Anstellungsverträge für GmbH-Geschäftsführer

Unternehmenskauf

  • Beratung bei Gesellschafterwechsel
  • Anteilskäufe und Anteilsverkäufe
  • Verhaltensweise in der Krise
  • Auseinandersetzung und Liquidation von Gesellschaften